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   SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER   

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https://dejure.org/2007,11975
SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER (https://dejure.org/2007,11975)
SG Marburg, Entscheidung vom 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER (https://dejure.org/2007,11975)
SG Marburg, Entscheidung vom 23. November 2007 - S 12 KA 465/07 ER (https://dejure.org/2007,11975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 1 S 3 SGB 5, § 24 Abs 3 Ärzte-ZV, § 24 Abs 4 S 2 Ärzte-ZV, § 17 Abs 1a S 4 BMV-Ä
    Medizinisches Versorgungszentrum - fachübergreifende Tätigkeit - Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz im Verhältnis zur Zweigpraxis - Übernahme einer Praxis als Praxisnachfolger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer vorläufigen Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort; Unterscheidung zwischen der Genehmigungspflichtigkeit einer Zweigpraxis und der Anmeldepflichtigkeit einer ausgelagerten Praxisstätte; Festlegung von Mindestzeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertragsärztliche Versorgung, vorläufige Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit für ein Medizinisches Versorgungszentrum an einem weiteren Ort

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 7001/06

    Vertragsärztliche Versorgung, Begriffliche Abgrenzung der Zweigpraxis von

    Auszug aus SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07
    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 -S 12 KA 7001/06 - juris Rdnr. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 -S 12 KA 7001/06 - juris Rn. 55 f.).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07
    So begründen nach Auffassung des BSG für Leistungen, die üblicherweise ortsnah erbracht werden, wie dies bei MRT-Leistungen der Fall sei, seitdem diese zum Standard radiologischer Diagnostik gehörten, Entfernungen von im konkreten Fall mehr als 25 km zu anderen Standorten benachbarter Planungsbereiche einen Ermächtigungsbedarf (vgl. BSG v. BSG v. 19.07.2006 -B 6 KA 14/05 R - juris Rn. 19 -GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat deshalb bereits der nach altem Recht allein zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BSG v. 20.12.1995 -6 RKa 55/94 -juris Rn. 17 f. -BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7).
  • SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 374/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Darlegung der

    Auszug aus SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07
    Im Umkehrschluss kann aber die Genehmigung nicht versagt werden, da die Anspruchsvoraussetzungen geringer sind (vgl. bereits SG Marburg, Beschl. v. 27.08.2007 -S 12 KA 374/07 ER - juris Rdnr. 24 ff.; Pawlita, aaO., Rdnr. 236 ff.).
  • LSG Hessen, 19.12.2008 - L 4 KA 106/08

    Anspruch auf Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort

    Während des Widerspruchsverfahrens verpflichtete das Sozialgericht Marburg auf entsprechenden (ersten) Antrag der Antragstellerin die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 23. November 2007 (Az.: S 12 KA 465/07 ER), der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit in den Fachgebieten Radiologie und Gynäkologie an einem weiteren Ort in A-Stadt (A-Straße), längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung der Antragsgegnerin über die Widersprüche der Antragstellerin zu gestatten.

    Außerdem habe die Antragsgegnerin die Antragstellerin mit Schreiben vom 2. September 2008 aufgefordert, die Vergütung für die in A-Stadt erbrachten gynäkologischen Leistungen im Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis zum 23. November 2007, d.h. bis zum Erlass des Beschlusses des Sozialgerichts Marburg (Az.: S 12 KA 465/07 ER) zurückzuzahlen.

  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. Bestätigung von SG Marburg, Beschl. v. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - v. 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER - v. 09.04.2008 - S 12 KA 93/08 ER).

    Die Kammer verpflichtete mit Beschluss vom 23.11.2007, Az.: S 12 KA 465/07 ER (www.sozialgerichtsbarkeit.de) die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung, der Klägerin vorläufig die Tätigkeit in den Fachgebieten Radiologie und Gynäkologie an einem weiteren Ort in der U-Straße in U-Stadt, längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung der Beklagte über den Widerspruch der Klägerin mit Datum vom 20. und 27.08.2007, zu gestatten.

  • SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Erbringung

    Die Kammer verpflichtete mit Beschluss vom 23. November 2007, Az.: S 12 KA 465/07 ER die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit in den Fachgebieten Radiologie und Gynäkologie an einem weiteren Ort in der C-Straße in C-Stadt, längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung der Antragsgegnerin über den Widerspruch der Antragstellerin mit Datum vom 20. und 27.08.2007, zu gestatten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Verwaltungsakte, der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 45/08 und der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 465/07 verwiesen.

  • SG Marburg, 09.04.2008 - S 12 KA 93/08

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. bereits SG Marburg, Beschl. V. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER -).

    Die Kammer verpflichtete mit Beschluss vom 23. November 2007, Az.: S 12 KA 465/07 ER (www.sozialgerichtsbarkeit.de) die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit in den Fachgebieten Radiologie und Gynäkologie an einem weiteren Ort in der C-Straße in C, längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung der Antragsgegnerin über den Widerspruch der Antragstellerin mit Datum vom 20. und 27.08.2007, zu gestatten.

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